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Tenure Track Pro­fes­sor­ship

Mit dem Pro­gramm Tenure Track Pro­fes­sor­ship un­ter­stützt die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung in­ter­na­tio­na­ler Top-Talente und fi­nan­ziert die ersten Jahre einer Tenure-Track-Pro­fes­sur. 

Ziel­grup­pe
her­aus­ra­gen­de Wis­sen­schaft­ler:innen aus dem Ausland
För­der­sum­me
bis zu 1,2 Mil­lio­nen Euro
An­trags­be­rech­ti­gung
deut­sche Uni­ver­si­tä­ten
An­trags­frist
31. März 2025 & 30. Sep­tem­ber 2025

Ziel

Die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft un­ter­stützt mit dem Pro­gramm Tenure Track Pro­fes­sor­ship deut­sche Uni­ver­si­tä­ten bei der Be­ru­fung und beim On­boar­ding von viel­ver­spre­chen­den in­ter­na­tio­na­len Wis­sen­schaft­ler:innen in der Kar­rie­re­pha­se R3. Sie füllt damit eine Lücke in der deut­schen För­der­land­schaft und stärkt die At­trak­ti­vi­tät deut­scher Uni­ver­si­tä­ten im in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb. Die För­de­rung bietet Wis­sen­schaft­ler:innen die Chance, auf der Grund­la­ge einer guten Sach- und Per­so­nal­aus­stat­tung in­no­va­ti­ve For­schungs­the­men zu be­ar­bei­ten, und er­öff­net gleich­zei­tig ver­läss­li­che Kar­rie­re­per­spek­ti­ven für die be­ruf­li­che Zukunft in Deutsch­land.

För­de­rung

Im Er­folgs­fall über­nimmt die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft die hälf­ti­gen Kosten einer Tenure-Track-Pro­fes­sur der an­trags­stel­len­den Uni­ver­si­tät. Ferner stellt die Stif­tung zu­sätz­lich Mittel in Höhe von 10 % ihres Kos­ten­an­teils bereit. Diese werden dem/der Wis­sen­schaft­ler:in als freie For­schungs­mit­tel zur Ver­fü­gung ge­stellt. Die ma­xi­ma­le Höhe der ins­ge­samt be­an­trag­ba­ren Mittel (inkl. der freien For­schungs­mit­tel) beträgt bis zu 1 Mio. € (bei fünf­jäh­ri­ger Tenure-Track-Phase) bzw. bis zu 1,2 Mio. € (bei sechs­jäh­ri­ger Tenure-Track-Phase).

Neben der Ver­gü­tung des/der Wis­sen­schaft­ler:in sowie der Fi­nan­zie­rung von Per­so­nal- und Sach­mit­teln sowie In­ves­ti­tio­nen können aus der För­der­sum­me auf den/die Kan­di­dat:in zu­ge­schnit­te­ne On­boar­ding- und Dual Career-Maß­nah­men fi­nan­ziert werden. 

An­trags­be­rech­ti­gung

An­trags­be­rech­tigt sind alle deut­sche Uni­ver­si­tä­ten. Die be­an­trag­te Tenure-Track-Pro­fes­sur kann sowohl eine vor­ge­zo­ge­ne Nach­be­set­zung als auch eine neu ein­ge­rich­te­te Pro­fes­sur sein. 

Anträge können nur für pro­mo­vier­te Kan­di­dat:innen ein­ge­reicht werden, die zum Zeit­punkt der An­trag­stel­lung seit min­des­tens drei Jahren au­ßer­halb Deutsch­lands tätig sind. 

Die Kan­di­dat:innen sollten viel­ver­spre­chen­de Wis­sen­schaft­ler:innen sein, die zu den füh­ren­den Early Career Re­se­ar­chers ihres Feldes zählen und das Po­ten­zi­al haben, durch ori­gi­nel­le Ansätze ihrem For­schungs­be­reich neue Impulse zu geben. Sie ver­fü­gen über sub­stan­zi­el­le selb­stän­di­ge For­schungs­er­fah­rung, ein­schlä­gi­ge Pu­bli­ka­tio­nen und/oder Aus­zeich­nun­gen und sind in der Lage, Füh­rungs­ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. 

An­trags­ver­fah­ren

In sechs Schrit­ten zur För­de­rung

Dauer von der An­trag­stel­lung bis zur Ent­schei­dung: ca. sechs Monate

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Antragstellung 

Die Uni­ver­si­tä­ten können einmal jähr­lich Anträge über das Portal der Stif­tung ein­rei­chen. Weitere In­for­ma­tio­nen sind im Pro­gramm­blatt zu finden.

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Formale Prüfung 

Die formale Prüfung erfolgt durch die Ge­schäfts­stel­le der Stif­tung. Neben der Voll­stän­dig­keit der Anträge prüft diese auch die Fi­nan­zie­rungs­plä­ne.  

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Begutachtung 

Die wis­sen­schaft­li­che Eva­lua­ti­on erfolgt durch externe Fach­gut­ach­ter:innen. Zu­sätz­lich be­wer­ten un­ab­hän­gi­ge Expert:innen die be­an­trag­ten On­boar­ding- und Dual-Career-Maß­nah­men.

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Förderempfehlung 

Das Re­se­arch Board be­wer­tet die ein­ge­gan­ge­nen Anträge anhand der Fach­gut­ach­ten und er­stellt ein fä­cher­über­grei­fen­des Ranking der för­der­wür­di­gen Anträge. Das Votum des Re­se­arch Boards wird mit 80%, das der un­ab­hän­gi­gen Ex­per­ten für in­ter­na­tio­na­le Mo­bi­li­tät mit 20% ge­wich­tet.

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Entscheidung 

Auf dieser Basis trifft die Wübben Stif­tung Wis­sen­schaft unter Be­rück­sich­ti­gung ihrer Fi­nanz­la­ge ihre För­der­ent­schei­dung. 

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Förderbeginn 

Der För­der­be­ginn kann un­mit­tel­bar nach dem Erhalt des Be­wil­li­gungs­schrei­bens er­fol­gen. Die Kan­di­da­tin bzw. der Kan­di­dat muss die Pro­fes­sur spä­tes­tens zwölf Monate nach Be­wil­li­gungs­schrei­ben an­ge­tre­ten haben.

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